Die Zeit für Gartenarbeiten und Festlichkeiten im Freien hat zwischenzeitlich wieder begonnen. Um zu vermeiden, dass es in der Nachbarschaft zu Ruhestörungen kommt, wird durch das Ordnungsamt auf die in der Gemeinde Roetgen einzuhaltenden Ruhezeiten hingewiesen.
In der Gemeinde Roetgen gelten folgende Ruhezeiten:
Mittagsruhe wochentags in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr nach Ortsrecht sowie
Nachtruhe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gemäß Landes-Immissionsschutzgesetz.
In diesen Zeiträumen sind Betätigungen verboten, welche die Ruhe stören könnten.
Ergänzend hierzu dürfen Geräte und Maschinen (z.B. Rasenmäher, Freischneider, Bohrgerät, Heckenschere, Hochdruckwasserstrahlmaschine, Laubbläser) unter anderem in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten nach Bundesrecht in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht betrieben werden.
Nähere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt Roetgen unter der Telefonnummer 02471 / 1826.
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