Ortsrecht
Im Zuge der kommunalen Selbstverwaltung hat die Gemeinde das Recht, gemeindliche Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Die entsprechende Beschlussfassung erfolgt jeweils durch den Gemeinderat. Das Roetgener Ortsrecht dient dem Zweck, das gemeindliche Zusammenleben verbindlich zu regeln.
Allgemeine Verwaltung
Finanzwesen
Ordnungswesen
Bildung und Kultur
Soziales
Bauwesen
- Ablösesatzung
- Beiträge für straßenbauliche Maßnahmen
- Erschließungsbeiträge Bebauungsplan Nr 3.
- Erschließungsbeiträge II. BA Gewerbegebiet
- Erschließungsbeitragssatzung
- Erschließungsbeitragssatzung Brunnenweg
- Friedhofsgebührensatzung
- Friedhofssatzung
- Kostenerstattungssatzung
- Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Entsorgung