Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz

Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz

Durch Beschluss des Gemeinderates vom 03.12.2024 wurde das in dem nachstehenden Kartenauszug gekenzeichnetten Grundstück nach § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 in der derzeit geltenden Fassung als öffentliche Straße gewidmet.