Der Bürgersaal ist ein Veranstaltungsort, der gemeinsam von der Offenen Ganztagsgrundschule, Vereinen, Parteien, sonstige Personengruppen oder Einzelpersonen sowie Behörden genutzt wird. Für Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinwohls und der Gemeinschaft der Einwohner wurde der Bürgersaal errichtet.
Der Raum dient als Schulaula in erster Linie der Schule zur Durchführung von schulischen und anderen Veranstaltungen (primäre Nutzung). Hierzu zählt auch die Nutzung der Räume durch den Maßnahmeträger der Ganztagsbetreuung. Örtliche Vereine haben die Möglichkeit für ihre Kernaufgaben den Bürgersaal regelmäßig an Schultagen zu nutzen, wenn hierdurch die Verwendung für schulische Zwecke nicht beeinträchtigt wird und der Unterrichtsbetrieb nicht gestört wird (sekundäre Nutzung). Regelmäßige Proben und Unterrichtsstunden bilden eine Kernaufgabe bei musiktreibenden Vereinen.
Darüber hinaus kann eine zeitweilige Überlassung des Bürgersaals pro Veranstaltung genehmigt werden, wenn hierdurch weder die Schule noch die regelmäßige Nutzung der Vereine behindert wird (tertiäre Nutzung). Eine Einigung bei Überschneidungen einer Veranstaltung mit einer sekundären oder tertiären Nutzungsart wird von der Gemeindeverwaltung Roetgen angestrebt.
Kommerzielle Verkaufsveranstaltungen und Sportveranstaltungen dürfen in dem Bürgersaal nicht durchgeführt werden. Ebenfalls sind Wahlkampfveranstaltungen und Tierschauen nicht erlaubt.
Der Bürgersaal ist von der Rosentalstraße aus über einen separaten, barrierefreien Zugang erreichbar und verfügt über ein Foyer und eine Garderobe. Das Foyer umfasst einen Raum mit rund 132 qm Fläche. Stehtische könnten hier zum Verweilen einladen. Anschlüsse für Wasser und Strom ermöglichen dem Veranstalter die Bewirtung seiner Gäste. Der lichtdurchflutete Veranstaltungsraum ist vom Foyer aus durch zwei Türen erreichbar. Als räumliche Abtrennung dient ein Lagerraum für die Bestuhlung. Ebenso sind die Toiletten vom Foyer erreichbar. Das Foyer kann auch ohne Zuschauerraum für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Der Zuschauerraum hat eine mittige Absenkung, die über Stufen zu erreichen ist. Ebenso können oberhalb der Stufen fest installierte Sitzmöglichkeiten genutzt werden. Mit rund 374 qm Fläche bietet der Bürgersaal für 398 Personen an Sitzmöglichkeiten Platz. Die Bühne hat eine Fläche von rund 91 qm und kann durch eine mobile Trennwand vom Zuschauerraum abgetrennt werden.
Der Veranstaltungsraum befindet sich im Untergeschoss des Gebäudes. Bis auf den abgesenkten Bereich in der Mitte befinden sich alle Räumlichkeiten auf einer Ebene. Durch die Absenkung des Zuschauerbereichs wird keine erhöhte Bühne benötigt. Der Bodenbelag ist klassisch und unauffällig gewählt worden. Größtenteils ist helles Parkett und Linoleum im Bürgersaal verlegt worden. Bei der Bestuhlung kann zwischen einer Ausrichtung auf die Bühne oder in die Raummitte gewählt werden.
Für die Nutzung des Bürgersaals (einschl. Bühne, Foyer und Toiletten) zu schulfremden Zwecken ist pro Tag ein Entgelt in Höhe von
jeweils zuzüglich einer Reinigungspauschale in Höhe von 60,00 € und einer Personalkostenpauschale in Höhe von 25,00 € zu entrichten.
Für die Nutzung des Foyers und der Toiletten ohne Bürgersaal sind jeweils 50 % des o.g. Entgeltes zuzüglich einer Reinigungspauschale in Höhe von 30,00 € und einer Personalkostenpauschale in Höhe von 25,00 € zu entrichten.
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