Förderprogramm für Denkmalpflege in der Gemeinde Roetgen

Die Gemeinde Roetgen freut sich, bekannt zu geben, dass wir unser Engagement für die Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen fortsetzen werden. Im Rahmen unseres Haushaltsplans haben wir Fördermittel speziell für Restaurationsprojekte an Denkmälern vorgesehen, die durch das Denkmalförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zusätzlich unterstützt werden.

Was wird gefördert? Das Programm zielt darauf ab, kleinere Denkmalpflegemaßnahmen zu unterstützen. Dies umfasst alle notwendigen Arbeiten an historischen Bauteilen von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden oder anderen Denkmalen.

Bewerbungsverfahren

  • Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. April 2024 für Förderung im Jahr 2025.
  • Voraussetzung: Die Restaurierung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
  • Prüfungsprozess: Die Anträge werden durch die Untere Denkmalbehörde und das LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland geprüft.
  • Förderzusage: Bei positiver Bewertung erhalten Sie eine vorläufige Zusage mit der Genehmigung zum Beginn der Arbeiten. Die endgültige Entscheidung über die Förderung und die Höhe der Zuwendung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten im Haushaltsjahr 2025.

Wichtige Fristen

  • Abschluss der Arbeiten: bis zum 30. November 2024.
  • Bescheid über Förderung: erfolgt im Jahr 2025.

Für weitere Informationen und Beratung wenden Sie sich bitte an Frau Nicole Braun von der Unteren Denkmalbehörde unter der Telefonnummer 02471 – 1895 oder besuchen Sie das Rathaus der Gemeinde Roetgen.

Wir freuen uns auf Ihre Projekte und darauf, gemeinsam unser kulturelles Erbe zu bewahren.

KONTAKT

Gemeindeverwaltung Roetgen

Hauptstraße 55
52159 Roetgen

Telefon: 02471 18-0
Telefax: 02471 18-89

ÖFFNUNGSZEITEN

Allgemeine Öffnungszeiten (Zentrale):
Montag-Freitag, 8 bis 12 Uhr und
Dienstag, 8 bis 12 Uhr, 14 bis 15:30 Uhr
Donnerstag, 8 bis 12 Uhr, 14 bis 17:30 Uhr


Erledigungen in den Fachämtern sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

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