Schiedspersonen schlichten in den meisten vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Zivilsachen) sowie Nachbarschaftsstreitigkeiten und in Strafsachen o.ä. und tragen so zu einer erheblichen Entlastung der Justiz bei. Sie arbeiten ehrenamtlich: Die rechtssuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- u. Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen; für ca. 40,- € können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich diese Kosten auch noch teilen.
Die Schiedsämter und Schiedsstellen sind bei bestimmten Privatklagedelikten und auch in manchen Zivilsachen dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet. Das bedeutet, dass bei
zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden muss.
Ein Schlichtungsversuch bei Schiedspersonen ist schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit und spart dadurch Zeit und Nerven, ist kostengünstig und führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei „gewinnt” oder „verliert”.
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