Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 48 am 02.12.2024.
Der Auszug des Amtsblattes ist unten einsehbar.
Hiermit erfolgt der Hinweis auf die Veröffentlichung der aufsichtsbehördlichen Bekanntmachung im Sinne von § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG NRW.
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