Der Städteregionsrat der Städteregion Aachen als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Verfügung vom 14.04.2021 die Haushaltssatzung 2021 in Verbindung mit der 8. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Planungszeitraum 2013 bis 2022 genehmigt. Die Haushaltssatzung kann nunmehr öffentlich bekannt gemacht werden und tritt damit rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
Der Haushaltsplan in Form der Teilergebnis- und finanzpläne nach Produkten und das Haushaltssicherungskonzept sowie alle übrigen Anlagen zur Haushaltssatzung liegen zur Einsichtnahme vom 03.05.2021 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 im Rathaus der Gemeinde Roetgen, Zimmer 11, öffentlich aus.
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