Bekanntmachung – 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Roetgen bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Roetgen
Bekanntmachung – 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Roetgen bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Roetgen
Allgemeine Öffnungszeiten (Zentrale):
Montag-Freitag, 8 bis 12 Uhr und
Dienstag, 8 bis 12 Uhr, 14 bis 15:30 Uhr
Donnerstag, 8 bis 12 Uhr, 14 bis 17:30 Uhr
Erledigungen in den Fachämtern sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.