Kanal-Trennssystem

Informationsveranstaltungen zur Kanaltrennung im Bereich Überlaufbecken Roetgenbachstraße

Veranlassung und Projektablauf

Im Jahr 2019 erlosch die Einleitungserlaubnis des Regenüberlaufbecken (RÜB) Roetgenbachstraße. In diesem groß dimensionierten unterirdischen Bauwerk unter der Kreuzung der Roetgenbachstraße und der Knippstraße wird nicht nur Regenwasser gesammelt und gedrosselt abgeleitet, vielmehr ist es Bestandteil des bestehenden Mischwassersystems und beinhaltet somit auch Schmutzwasser. Einer Verlängerung der Genehmigung wurde wegen des unzulässigen Abschlagverhaltens in den Roetgenbach durch hohe Fremdwasserzuflüsse (Fremdwasserzuschlag FWZ > 200 %) aus dem Einzugsgebiet nur unter Auflagen zugestimmt. Um den Betrieb des RÜB wieder genehmigungsfähig zu machen, forderte die Bezirksregierung Köln die Gemeinde Roetgen auf, zunächst durch eine bauliche Änderung der Tauchwand im Zulaufbauwerk den Eintrag von Feststoffen in den Roetgenbach zu verringern. Diese Maßnahme wurde bereits im Jahr 2024 umgesetzt. Um die Abschlagsproblematik aber auch dauerhaft zu entschärfen, muss die zulaufende Kanalisation insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhinderung des Fremdwassereintrags saniert bzw. geändert werden.

 

Durch die geografische Nähe Roetgens zur Moor- und Sumpflandschaft Hohes Venn und nach Kenntnis der Gemeinde ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Bebauung und Grundstücke im Einzugsgebiet mit Drainagen ausgestattet wurde. Diese Drainagen laufen zurzeit neben dem Mischwasserkanal auch den vorhandenen Wegeseitengräben zu. Beide Entwässerungssysteme werden durch die Einleitung des Drainagewassers zeitweise überlastet.

 

Nach einer eingehenden Variantenuntersuchung stellt die Trennung der Abwasserströme in Schmutzwasser und Oberflächenwasser die technisch sinnvollste und nachhaltigste Lösung dar. Das bestehende Mischwassersystem wird durch die Errichtung eines zweiten Kanals in ein Trennsystem umgewandelt. Der jetzige Mischwasserkanal wird dabei zum neuen Regenwasserkanal, der neue Kanal führt ausschließlich Schmutzwasser der angeschlossenen Grundstücke. Die Trennung der Abwasserströme muss auch auf den angeschlossenen Grundstücken vollzogen werden.

 

Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) legt die Gemeinde Roetgen der Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen vor. Die Maßnahmen zur Umstellung des Entwässerungssystems im Einzugsgebiet des RÜB Roetgenbachstraße sind im aktuellen ABK der Gemeinde Roetgen enthalten.

Im Zuge des Projekts wird nicht nur das bestehende Kanalnetz überrechnet, auch die hydraulische Leistungsfähigkeit der Grabensysteme wird unter Berücksichtigung aller örtlichen Gegebenheiten geprüft und bei Erfordernis geändert. Die fachgerechte Planung berücksichtigt somit alle äußeren Randbedingungen und ist am Prinzip der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet. Durch die Planung und Umsetzung des Projekts erfolgt eine ganzheitliche Betrachtung, Behandlung und Änderung des Kanal- und Grabennetzes auch im Sinne einer Klimafolgenanpassung.

 

Gemeinschaftsmaßnahme

Die Gemeinde bietet die Umsetzung aller grundstücksbezogenen Arbeiten in einer Gemeinschaftsmaßnahme an. Für die Teilnahme an der Gemeinschaftsmaßnahme kann der Eigentümer in einer Teilnahmeerklärung sein Einverständnis erklären.

Es besteht keine Verpflichtung, sich dem Gemeinschaftsprojekt anzuschließen.

Alle Arbeiten können alternativ unter den in der Fristensatzung genannten Voraussetzungen privat durchgeführt werden. Eine Förderung kann in diesem Fall leider nicht beantragt werden, da dies nur in Verbindung mit der Gesamtmaßnahme möglich ist, da der Förderantrag seitens der Gemeinde gestellt werden muss.

 

Die Zustands- und Funktionsprüfung sowie die bauliche Umsetzung ist aufgrund der Fristensatzung für alle Grundstücke im Einzugsgebiet fristgerecht durchzuführen.

 

Nach Beschlussfassung im Gemeinderat vom 25.02.2025 werden die Kosten für die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung durch das Abwasserwerk der Gemeinde Roetgen übernommen.

 

Sofern Sie sich der Gemeinschaftsmaßnahme anschließen wollen, übernimmt das von der Gemeinde beauftragte Ingenieurbüro in einem ersten Schritt die Organisation, Auswertung und Bewertung der Zustands- und Funktionsprüfungen und erstellt anschließend einen individuellen Sanierungsvorschlag. In einem zweiten Schritt organisiert und betreut das Ingenieurbüro im Auftrag der Gemeinde ebenfalls die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen wird eine Förderung beim Land NRW beantragt.

 

 

Vorgehensweise

Auf dem Grundstück ist für die Umstellung auf ein Trennsystem in der Regel eine bauliche Anpassung der Entwässerungsanlage erforderlich. Das auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser wird über eine separate Leitung zum neuen Schmutzwasserkanal geleitet. Dach- und Hofentwässerungen sowie angeschlossene Drainagen können ohne Änderung an der bestehenden Leitung verbleiben, da diese nach der Umstellung zum späteren Regenwasserkanal führt. Weist eine bestehende Leitung auf dem Grundstück Schäden auf, werden diese bei Erfordernis saniert. Ziel ist die Herstellung einer fachgerecht getrennten Abwasserführung.

 

Durch die technische Abnahme nach der Umstellung und Sanierung erhält der Eigentümer eine Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Zustand seiner Grundstücksentwässerungsanlage nach den Vorgaben des Landeswassergesetzes (LWG NRW) und der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW). Eine Wiederholungsprüfung ist nach den aktuellen Regelwerken dann erst wieder nach 20 Jahren vorgesehen. Am bestehenden Mischwasserkanal sind rund 415 bebaute Grundstücke angeschlossen.

 

Jedes einzelne Grundstück verfügt über eine individuelle Grundstücksentwässerung. Diese muss in einer Zustands- und Funktionsprüfung und einer Bestandsaufnahme auf dem Grundstück zunächst aufgenommen werden. Um eine fachgerechte und wirtschaftliche Planung zur Umstellung auf ein Trennsystem zu ermöglichen, wird das private Entwässerungssystem mittels TV-Inspektion untersucht, der bauliche Zustand ermittelt und insbesondere die Fließwege der Abwasserströme von Schmutzwasser und Oberflächenwasser ermittelt. Eine Dichtheitsprüfung im Sinne einer physikalischen Druckprüfung ist nicht geplant. Die Untersuchung dient einer detaillierten Bestandsaufnahme als Grundlage für die Umplanung.

 

Erst nach dieser Untersuchung, Auswertung und Planung kann der individuelle Gesamtaufwand pro Grundstück zuverlässig ermittelt werden. Hierbei wird nicht nur der Aufwand für die Umstellung, sondern auch für eine bauliche Sanierung der Grundstücksentwässerung in einer Kostenschätzung zusammengestellt. Die Ergebnisse werden dem Eigentümer transparent durch die Gemeinde erklärt.

 

Drainagen sowie Dach- und Hofentwässerungen, die am bestehenden Grabensystem angeschlossen sind, können ohne Umbau dort verbleiben. Grundstücke, die schon jetzt ihr Abwasser vollständig trennen, also lediglich Schmutzwasser an den bestehenden Mischwasserkanal abgeben, werden im öffentlichen Bereich an den neuen Schmutzwasserkanal umgeschlossen. Arbeiten auf dem Grundstück entfallen dadurch. Die Gemeinde prüft jedoch die vollständige Trennung der Abwasserströme auf dem Grundstück.

 

Besteht bereits der Nachweis über eine erfolgte Zustands- und Funktionsprüfung, die nach dem 01.01.1996 durchgeführt wurde, kann diese bei der Gemeinde mit allen Unterlagen vorgelegt und nach Prüfung anerkannt werden. Eine erneute Zustands- und Funktionsprüfung ist dann auf diesem Grundstück in der Regel nicht erforderlich.

 

Förderung der Umsetzung

Die geschätzten Kosten für das Grundstück werden der Gemeinde zur Erstellung eines Sammelförderantrags übermittelt. Nur durch die Teilnahme an der Gemeinschaftsmaßnahme können Fördergelder des Landes NRW als Zuschuss für die private Sanierung in Anspruch genommen werden. Die Beantragung der Fördermittel kann nur durch die Gemeinde erfolgen, der einzelne private Eigentümer ist nicht antragsberechtigt. Die Gemeinde stellt dabei sicher, dass die Förderbedingungen des Landes NRW eingehalten werden, und schafft alle Voraussetzungen für den Sammelantrag. Dieser Zuschuss beträgt nach den Vorgaben des Förderprogramms bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 200 Euro je angefangenem laufendem Meter.

 

Der Eigentümer hat bei Teilnahme an der Gemeinschaftsmaßnahme nur einen Ansprechpartner und erhält eine individuelle Betreuung durch die gesamte Maßnahme unter Wahrung aller Fristen für die Untersuchung und Umsetzung. Die Beauftragung nur eines ausführenden Unternehmens im Rahmen eines Großauftrags durch die Gemeinde kann wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen, die an die Eigentümer weitergegeben werden.

 

Alternativ kann der Eigentümer alle für die Untersuchung, Planung, Umstellung und Sanierung notwendigen Arbeiten auf seinem Grundstück selbst in Eigenregie übernehmen. Die fachgerechte Umsetzung der Umstellung muss jedoch nach Fertigstellung gegenüber der Gemeinde nachgewiesen werden. Eine Förderung für die Untersuchung, die Umstellung und ggfs. die Sanierung ist in diesem Fall nicht möglich.

 

Bürgerinformation

Die Gemeinde wird zum Auftakt des Großprojekts wegen der großen Nachfrage in zwei Bürgerinformationsveranstaltungen am 19.03.2025 und 20.03.2025 über die wichtigsten Themen und das geplante Vorgehen informieren.


Der Termin am 19.03.2025 ist bereits ausgebucht. Für den Termin am 20.03.2025 können Sie sich unter nachfolgendem Link anmelden:

Bürgerinformationsveranstaltung der Gemeinde Roetgen - Zusatzveranstaltung

 

Unmittelbar nach den Bürgerinformationsveranstaltungen bietet die Gemeinde in den folgenden Wochen jeden Donnerstagnachmittag eine Bürgersprechstunde für individuelle Beratungsgespräche an.

 

Zusätzlich wird es im Lauf des Projekts für jedes der vier Teilbaugebiete weitere Bürgerinformations-veranstaltungen und Sprechstunden geben.