Frühlingszeit = Gartenarbeitszeit: Bevor Sie nach getaner Gartenarbeit ein Nutzfeuer anzünden, sind einige Vorkehrungen zu treffen und Bedingungen zu erfüllen. Diese Vorkehrungen und Bedingungen finden Sie in der Ausnahmegenehmigung als Allgemeinverfügung vom 05.02.2007.
Wichtig ist, dass durch ein Nutzfeuer lediglich Heckenschnitt oder Schlagabraum verbrannt werden darf. In jedem Fall ist vorab das Ordnungsamt unter Tel. 02471 1822 über die Absicht, ein Nutzfeuer zu entzünden, zu informieren.
Hierbei werden die wichtigsten Bedingungen erläutert und Angaben über den Verantwortlichen aufgenommen. Darüber hinaus ist auch eine Mitteilung an die Feuerwehrleitstelle der Städteregion Aachen unter Tel. 0241 432379000 zwingend erforderlich.
Sofern Vorkehrungen nicht getroffen bzw. Bedingungen nicht erfüllt werden, so handelt es sich bei einem Nutzfeuer um ein unerlaubtes Nutzfeuer. Sollte es hierdurch zu einer Gefahr oder einem Schaden kommen, so können die hierdurch entstehenden Kosten dem Verantwortlichen in Rechnung gestellt werden. Auch sind in einem solchen Fall ordnungsbehördliche Maßnahmen möglich.
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