In der Gemeinde Roetgen ist im Rahmen einer Allgemeinverfügung eine Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen von Heckenschnitt zu bestimmten Zeiten erteilt worden.
Es besteht die Pflicht, dies vorher beim Ordnungamt und der städteregionalen Leitstelle anzumelden.
Aufgrund der aktuellen Temperaturen und der erhöhten Waldbrandgefahr wird das Verbrennen von Heckenschnitt durch das Ordnungsamt bis einschließlich 20.08.2018 untersagt.
In diesem Zeitraum darf kein Heckenschnitt verbrannt werden.
Sollte widerrechtlich Heckenschnitt verbrannt werden und die Feuerwehr aufgrund dessen gerufen werden, kann der Feuerwehreinsatz kostenpflichtig gemacht werden. Weiterhin kann die zuständige Ordnungsbehörde ein Bußgeldverfahren einleiten.
Die Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis gebeten.
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