Ortsrecht

Im Zuge der kommunalen Selbstverwaltung hat die Gemeinde das Recht, gemeindliche Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Die entsprechende Beschlussfassung erfolgt jeweils durch den Gemeinderat. Das Roetgener Ortsrecht dient dem Zweck, das gemeindliche Zusammenleben verbindlich zu regeln.

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