Der Städteregionsrat der Städteregion Aachen als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Verfügung vom 13. März 2018 die Haushaltssatzung 2018 in Verbindung mit der 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Planungszeitraum 2013 bis 2022 genehmigt. Die Haushaltssatzung (hier) kann nunmehr öffentlich bekannt gemacht werden und tritt damit rückwirkend zum 01. Januar 2018 in Kraft.
Der Haushaltsplan in Form der Teilergebnis- und -finanzpläne nach Produkten (hier) und das Haushaltssicherungskonzept (hier) sowie alle übrigen Anlagen zur Haushaltssatzung liegen zur Einsichtnahme vom 26. März 2018 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 im Rathaus der Gemeinde Roetgen, Zimmer 11, öffentlich aus.
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