1. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Roetgen
1. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Roetgen
Allgemeine Öffnungszeiten (Zentrale):
Montag-Freitag, 8 bis 12 Uhr und
Dienstag, 8 bis 12 Uhr, 14 bis 15:30 Uhr
Donnerstag, 8 bis 12 Uhr, 14 bis 17:30 Uhr
Erledigungen in den Fachämtern sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.