Liebe Hundehalter,
in letzter Zeit häufen sich im Ordnungsamt die Beschwerden über vermehrte Verunreinigungen durch Hundekothaufen im Gemeindegebiet.
Daher möchten wir hiermit den Hinweis geben, dass Hundehalter oder andere Aufsichtspersonen, welche Ihren Hund ausführen, gemäß § 5 Abs. 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Roetgen dafür Sorge zu tragen haben, dass das Tier Verkehrsflächen (hierzu gehören unter anderem auch Seiten- und Randstreifen) und Anlagen nicht verunreinigt. Sollte es zu einer Verunreinigung kommen, so ist diese unverzüglich zu beseitigen.
Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Wir bitten daher, darauf zu achten, dass Kothaufen nicht liegen gelassen werden, sondern mittels Kotbeutel aufgenommen und ordnungsgemäß über die Restmülltonne entsorgt werden.
Im Gemeindegebiet finden Sie öffentliche Beutelspender mit Kotbeuteln an den nachfolgend genannten Standorten:
Roetgen:
Rott:
Mulartshütte:
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